Der private Kauf einer Immobilie im Ausland ist die Realisierung eines Traumes und entsprechend mit großen Emotionen verbunden. Gleichzeitig entstehen natürlich Ängste, insbesondere bei Unkenntnis der Sprache, aber auch durch die meist unbekannten Gesetze und Regelungen.

Zu unserer Firmenphilosophie gehört es, Sie detailliert und umfassend sowie vor allem seriös aufzuklären. Insofern beantworten wir alle Fragen so, als wollten wir selbst ein Objekt erwerben/umbauen und legen somit auf eine objektive Information großen Wert.

Dazu nutzen wir zusätzlich das Internet mit entsprechenden Links. Grundsätzlich sehen wir das Medium auch aus Verbrauchersicht als sehr hilfreiches und wichtiges Medium an und möchten Sie hier unterstützen (s.u.).

Gleichzeitig ist dennoch aus unserer Sicht Vorsicht geboten. Da es keine wirkliche Kontrolle über publizierte Angaben gibt, taucht auf kommerziellen Seiten für Immobilienangebote auch manches Seltsame auf. Darunter z.B. Hinweise auf den Nachweis der sogenannten Partita IVA. Das ist reine Augenwischerei, denn hierbei handelt es sich um nichts anderes als eine Umsatzsteuer-Nummer, die jedes bei der Handelskammer eingetragene Unternehmen erhält. Aussagen darüber, ob jemand überhaupt zur Vermittlung von Immobilien berechtigt ist, gibt sie nicht! Der Staat aber macht hier inzwischen recht scharfe Auflagen.

Das italienische Recht weicht hinsichtlich der Tätigkeit einer Immobilienagentur deutlich von deutschem Recht ab. Es reicht nicht, die Tätigkeit als Makler schon einige Jahre ausgeübt zu haben und es reicht auch nicht, in Deutschland entsprechend zugelassen zu sein oder sich hier als Berater (Consulente) jahrelang zu betätigen. Letzteres berechtigt so wenig wie die Tätigkeit in Deutschland zum Einzug einer Gebühr für vermittelte Immobilien! Entscheidend ist der Eintrag bei der jeweilen Handelskammer der zuständigen Provinz.

Entsprechend müsste Ihnen die Agentur aktuell auch nachweisen können, dass mindestens für einen Gesellschafter ein Eintrag “al ruolo degli agenti di affari in mediazione” erfolgt ist. Nur wenn das der Fall ist, dürfen Immobilien überhaupt vermittelt und darf dafür ein Honorar verlangt werden.

Ähnlich streng sind zudem auch die Auflagen beim sogenannten “Compravendita”, also dem vorherigen Kauf einer Immobilie durch eine Agentur und dann deren Wiederverkauf. Auch Immobilien kaufen und dann wiederverkaufen dürfen Agenturen honorarpflichtig nur dann, wenn sie eine entsprechende Zulassung besitzen.

In einigen Provinzen ist der gleichzeitige Eintrag als Mediatore (Vermittler) und der für den Kauf und Verkauf (Compravendita) zudem nicht zulässig! Privatpersonen als Verkäufer haben in keinem Fall Anrecht auf eine Provision! Persönliche Absprachen ausgenommen.

Fragen Sie also zu Ihrer eigenen Sicherheit einfach nach, wenn Sie beim Vorvertrag (Compromesso/Preliminare) per se keinen direkten Kontakt zum Eigentümer erhalten und es dafür keinen zwingend notwendigen Grund wie z.B. Ihre Zeitplanung/Abstimmung mit der Agentur gibt. Sollte es grundlegend heißen, dass ein Vertrag zwischen Ihnen und einem Partner der Agentur besser sei, sollten Sie sich in jedem Fall die entsprechende Berechtigung nachweisen lassen.

Absolut nicht kommerziell geprägt sind die folgend genannten Links. Sie informieren Sie zwar nicht grundsätzlich über italienisches Recht, geben Ihnen aber einige nützliche Hinweise und wir bemühen uns, auch hier kontinuierlich auszubauen. Schauen Sie einfach mal nach unter
deutsche Botschaft in Rom, bei der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. oder als Schweizer Bürger bei den Schweizerischen Bundesbehörden.

Wir haben Ihnen außerdem noch ein kleines Stichwortverzeichnis (einfach anklicken) zu einigen Punkten beigefügt und stehen Ihnen natürlich auch persönlich jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Aufenthaltsgenehmigung
Basisrenovierung
Baugenehmigung
Baurecht
Beispielrechnung
Euro
Finanzierung
Geometer
Geschäftsbedingungen
Grunderwerbsteuer
Honorare
ISDN
Kultur
Notar
Solarenergie
Umbaukosten
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Text-Teil:   © il rustico 2004

Bürger der Europäischen Gemeinschaft sind in allen rechtlichen Belangen Italienern gleichgestellt. Eine Aufenthaltsgenehmigung wird dennoch leider immer noch erforderlich, sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, sich in Italien niederzulassen. Die Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung ist nur noch ein rein administrativer Akt, die Ausstellung durch die Ausländerbehörden erfolgt in der Regel innerhalb sechs Wochen. Mit dieser Aufenthaltsgenehmigung ausgestattet, können Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Gemeinde anmelden.

zurück zum Verzeichnis





Jeder Umbau muß durch einen Geometer bei den zuständigen Bau-Ämtern eingereicht werden. Die Figur des Geometers, der hier in Italien nicht nur Landvermesser, sondern eine kleine Form des Architelten darstellt, ist bei allen baulichen Belangen unabdingbar. Er haftet als Baudirektor für die Qualität und Durchführung der einzelnen Gewerke, er kennt die Verfahrensweisen, weiß, wie man Fenster “kreativ” ausmessen kann, um sie ggf. zu vergrößern. Gegenüber den Behörden ist der Geometer der Ansprechpartner. Die von ihm beantragte Baugenehmigung (Concessione edilizia) ist unabdingbar für sämtliche Arbeiten an der Außenhaut des Hauses, für Mauerdurchbrüche, neue Fenster, vergrößerte Fenster, Arbeiten an der Statik des Hauses. Für eine einfache Innenrenovierung ist eine vorläufige Baugehmigung, (Dichiarazione inizia Lavori, kurz DIA genannt) ausreichend, die innerhalb 21 Tagen erteilt wird. .

zurück zum Verzeichnis




Da es im marchigianischen Baurecht einen absoluten Bestandschutz gibt, genehmigen die Bauämter nur, was zur Art des Hauses in die Landschaft passt, also aus einem Bauernhaus einen Glaspalast herzustellen, dürfte schwierig werden. Das umbaute Volumen darf in der Regel nicht verändert werden. Ausnahme: Sie haben ein Nebengebäude, das Sie nicht mehr nutzen möchten. Mit dessen Kubatur lässt sich eventuell das Volumen des Landhauses vergrößern. Kein Problem sind jedoch Fenstervergrößerungen im Erdgeschoß, das vorher als Stall o.ä. genutzt wurde. Diese Fenster können auf das Maß der Fenster im Obergeschoß angepaßt werden. Ebenfalls kein Problem stellt dar, im Erdgeschoß schöne große Glas-Terrassentüren zu planen.

zurück zum Verzeichnis




ISDN ist dank einer großen Werbekampagne der italienischen Telecom mittlerweile weit verbreitet. Bei Landhäusern, die mehrere Kilometer entfernt vom nächsten Ort liegen, reicht oft ein Anruf bei der Telecom, um die Möglichkeit mit ISDN-Versorgung zu klären. Noch nicht sehr verbreitet ist DSL, die noch schnellere Digitalleitung.Bislang gibt es DSL nur in Städten, die Versorgung der ruralen Landstriche beginnt erst..

zurück zum Verzeichnis




Auch wenn Italien ein Sonnenland ist, sind merkwürdigerweise Solaranlagen noch nicht sehr verbreitet. Einer der Gründe ist die schleppende Subventionierung. Rein theoretisch werden Solaranlagen ähnlich wie in Deutschland subventioniert, praktisch gibt es Fonds, aus denen die Regionen für die Subventionierung schöpfen können, die eng begrenzt sind. Und so kann es passieren, dass Ihre Baugenehmigung, in der Sie zugleich die Subventionierung der Solaranlage beantragen, wegen ausgeschöpfter Fonds so lange liegen bleibt, bis wieder Geld im Topf ist. Abgesehen von der Subventionierung lässt sich sagen, dass der Kauf einer modernen Solaranlage sich durch Einsparungen bei der Primärenergie (Gas, Öl) innerhalb weniger Jahre voll amortisiert. Wir weisen Ihnen gern diesbezügliche Fachbetriebe nach.

zurück zum Verzeichnis




Grundlage für die von uns berechnete Basisrenovierung ist die Bewohnbarkeit des Obergeschosses, inklusive Einrichtung eines Bads, der Küche, Strom- und Wasserversorgung. Realistisch betrachtet sollte man pro Quadratmeter Wohnfläche einen durchschnittlichen Umbau-Preis von 600 bis 800 Euro kalkulieren

zurück zum Verzeichnis




Für den Umbau des gesamten Gebäudes legen hiesige, seriöse Baufachleute inzwischen einen Quadratmeterpreis von 750 bis 1.200 Euro zugrunde, abhängig vom gewünschten Standard und von der Beschaffenheit des Objekts. .

zurück zum Verzeichnis



Unsere Preise sind in Euro angegeben.
1 Euro entspricht 1936,27 Lire bzw. 1,95583 DM
.

zurück zum Verzeichnis



Mehr Informationen über die Marken (Le Marche) finden sie auf diesem Link.: Le Marche

zurück zum Verzeichnis