Provisionspflicht:
An dieser Stelle möchten wir Sie ausdrücklich auf die rechtliche Situation in Italien und die Problematik im Zusammenhang mit “Agenturen” hinweisen, die zwar aus ganz Europa Immobilien in Italien anbieten, dazu aber lt. Gesetz weder
berechtigt sind noch Ihnen die von in Italien registrierten Vermittlern geforderte Rechtssicherheit gewährleisten können:
- Ein Eintrag in einem anderen europäischen Land als Makler (z.B. nach § 34c GewO in Deutschland) berechtigt
nicht zum Einzug einer Provision für in Italien befindliche Immobilien. Provisionspflicht besteht nur bei hier entsprechend registrierten Firmen!
- Bei in Italien registrierten Firmen entfällt die Provisionspflicht ebenfalls, wenn
das Unternehmen nicht nachweislich für die Vermittlung / als Immobilienagentur eingetragen ist. Allgemeine Begriffe wie Unterstützung, Beratung, Service etc. beim Immobilienkauf in der Firmenbeschreibung berechtigen nicht zum Einziehen
einer Provision bei einer Immobilienvermittlung!
- Ebenfalls nicht provisionspflichtig sind Sie gegenüber Eigentümern (Privatpersonen, Bauträgern...). Diese dürfen ebensowenig eine Provision verlangen wie die Betreiber von
Internetseiten, auf denen sich private/professionelle Anbieter präsentieren. Der Betreiber dieser Seite kann es anders deklarieren, aber da Sie in der Regel die Vorort-Kontakte dann mit dem lokalen Anbieter haben, sollten Sie auch nur an
diesen für die Vermittlung zahlen.
- Überprüfen Sie die Angaben im Impressum / die Kontaktdaten der Anbieter. In vielen Ländern Europas wird daraus schon ersichtlich, in welchem Land das Unternehmen mit seiner bzw. mit welcher
Tätigkeit es eingetragen ist. Fehlt der Hinweis auf eine Zulassung als Immobilienvermittler in Italien, fragen Sie nach, bevor Sie etwas zahlen. Die Zulassung lässt sich auch problemlos über die hiesigen Handelskammern überprüfen.
Grunderwerbssteuer:
...dazu demnächst mehr...