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Wie geht es weiter, wenn Sie Ihr Haus gefunden haben?
Schritt 1 Der Hauskauf vollzieht sich in drei Schritten. Als
erstes schließen Sie mit uns einen Vor-Vorvertrag, zu deren Absicherung Sie eine beim Compromesso zu verrechnende Summe anzahlen. Damit ist Ihr Haus bis zu Schritt zwei, dem sogenannten Compromesso, für Sie gesichert.
Schritt 2 Der Compromesso (Preliminare di Compravendita) ist ein wichtiger, privatrechtlicher Zwischenschritt zum endgültigen Kaufvertrag und bindet Verkäufer und Käufer an die
getroffenen Vereinbarungen. Es handelt sich also um rechtsverbindliches Kaufs- und Verkaufsversprechen.
Festgehalten darin werden u.a.: - die Beschreibung der Immobilie - innerhalb welchen Zeitraums der
notarielle Endvertrag (“atto notarile” oder “rogito”) geschlossen wird - wie eventuell noch zu fraktionierende Grundstücksgrenzen verlaufen und wer die Kosten dafür trägt
- ab wann Sie in den Besitz des Objekts treten können (oft schon ab Compromesso) und dass die Immobilie im gegenwärtigen Zustand und wie besehen verkauft wird. Außerdem wird darin rechtsgültig versichert, dass die
Immobilie frei von Lasten (Hypotheken etc.) und Pflichten ist und dies verkäuferseitig auch bleibt.
Zum Compromesso werden - je nach Immobilienart und Forderung des Verkäufers zwischen 30% und
50% der Kaufsumme sowie das Vermittlungshonorar fällig. Sollte der Verkäufer ein Nichtzustandekommen des notariellen Kaufvertrages verschulden, muss er gemäß der so benannten “caparra confirmatoria” (eine im italienischen Immobilienrecht vorhandene Vertragsstrafe) die doppelte Compromesso-Summe an den Käufer zahlen. Der Käufer hingegen verliert seine Anzahlung, wenn er das Nichtzustandekommen verschuldet oder von dem Vertrag zurücktritt.
Der Vorvertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung und erfordert de facto keinen Notar. Bei uns ist es allerdings grundsätzlich üblich, bereits für diesen Vertrag den Notar einzubinden, um auch käuferseitig jedwede
Rechtsunsicherheiten zu verhindern. Abgesehen davon ist der Notar somit von Beginn an involviert und die Einholung aller für den endgültigen Kaufvertrag relevanten Informationen nur einmal notwendig.
Schritt 3
Der “atto notarile”, der eigentliche Eigentumsübertrag, wird in der Regel zwei bis sechs Monate nach dem Compromesso geschlossen. Die Zeit zwischen Compromesso und Atto wird vom Notar und allen beteiligten Partnern genutzt, sämtliche erforderlichen Dokumente zu beschaffen (z.B. Erbscheine, Katasterauszüge, Bewohnbarkeitserklärungen etc.) und deren Rechtmässigkeit zu prüfen. Eventuell muß durch einen Geometer noch eine Neuparzellierung des Grundstücks vorgenommen werden.
Der Notar haftet nach italienischem Recht persönlich für die Richtigkeit aller Angaben und seine Unterschrift unter der Verkaufsurkunde besiegelt den Kauf. Ab jetzt sind Sie Eigentümer mit allen Rechten
und Pflichten.
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